Die Anlieferungsbedingungen und unsere AGB finden Sie hierunter:

 


  Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Mit Abgabe der Kommissionsware erkennen die Lieferantinnen/Lieferanten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Second Fashion-Shop an. 

 

 

1.    Wir nehmen nur modische und neuwertige Damenbekleidung sowie Taschen und Accessoires in

       Kommission.

 

2.   Die Annahme von Kommissionsware erfolgt grundsätzlich am Montag ab 14.00 Uhr, Freitag ab 16:30

      Uhr.

 

3.    Auswahl der angebotenen Artikel liegt im Ermessen vom Second Fashion-Shop.

      Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens Second Fashion-Shop.

 

3.1 Die angebotenen Artikel müssen saisongerecht und in einwandfreiem Zustand sein:

       Gewaschen und gebügelt sowie flecken- und fusselfrei. 

      Bitte kontrollieren sie die Artikel vor der Anlieferung sorgfältig.

 

      Sollten wir nach Warenannahme, bei der Auszeichnung Verschmutzungen oder Beschädigungen  

      entdecken, werden dies ausgesondert.

 

      Sämtliche nicht verkaufte resp. nicht abgeholte Kommissionsware wird nach   

      abgelaufener Frist Eigentum vom Second Fashion-Shop.

 4.  Der Verkaufspreis wird grundsätzlich durch Second-Fashion-Shop festgelegt.

      Nachforderungen auf dem festgelegten Verkaufspreis sind nicht möglich.

 

4.1 Mit der Abgabe der Ware, erklären sich die Lieferantinnen/Lieferanten einverstanden, im Verlauf 

      der Auftragsdauer, dass eine Preisreduzierung vom ursprünglichen Verkaufspreis erfolgen 

      darf.

 

5.   Die Dauer eines regulären Auftrags beträgt drei Monate. Sie kann aber nach Absprache

      verlängert oder verkürzt werden (Bsp. Saisonende). Die Lieferantinnen/Lieferanten erhalten bei

      Warenannahme eine Annahmequittung, auf welcher die Anzahl der angenommenen Artikel sowie

      der Abholtermin festgehalten werden.

 

6.   Nicht verkaufte Teile, welche an die Lieferantinnen/Lieferanten retourniert werden sollen, sind 

      spätens in der Woche nach Ablauf der Ablaufsperiode abzuholen.

 

      Die Einhaltung des Abholtermins ist Sache der Lieferantinnen/Lieferanten.

7.   Die Lieferantinnen/Lieferanten erhalten 40% des erzielten Netto-Verkaufspreises als

      Verkaufskommission in bar ausbezahlt.

 

8.   Die Lieferantinnen/Lieferanten werden über Verkäufe nicht automatisch informiert.

 

9.   Die Kommissionsware wird von Second Fashion-Shop mit entsprechender Sorgfalt behandelt

      Der Second Fashion-Shop übernimmt aber keine Haftung! 

 

10. Ein Umtausch von gekauften Artikeln ist nicht möglich!

 

Stand Oktober 2018