Öffnungszeiten:
Unser Geschäft bleibt, altershalbe, geschlossen
Second Fashion
Hauptstrasse 20
3076 Worb
079 466 67 71
evelynebaartman@gmail.com
www.second-f.jimdo.com
Die Anlieferungsbedingungen und unsere AGB finden Sie hierunter:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Abgabe der Kommissionsware erkennen die Lieferantinnen/Lieferanten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Second Fashion-Shop an.
1. Wir nehmen nur modische und neuwertige Damenbekleidung sowie Taschen und Accessoires in
Kommission.
2. Die Annahme von Kommissionsware erfolgt grundsätzlich am Montag ab 14.00 Uhr, Freitag ab 16:30
Uhr.
3. Auswahl der angebotenen Artikel liegt im Ermessen vom Second Fashion-Shop.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens Second Fashion-Shop.
3.1 Die angebotenen Artikel müssen saisongerecht und in einwandfreiem Zustand sein:
Gewaschen und gebügelt sowie flecken- und fusselfrei.
Bitte kontrollieren sie die Artikel vor der Anlieferung sorgfältig.
Sollten wir nach Warenannahme, bei der Auszeichnung Verschmutzungen oder Beschädigungen
entdecken, werden dies ausgesondert.
Sämtliche nicht verkaufte resp. nicht abgeholte Kommissionsware wird nach
abgelaufener Frist Eigentum vom Second Fashion-Shop.
4. Der Verkaufspreis wird grundsätzlich durch Second-Fashion-Shop festgelegt.
Nachforderungen auf dem festgelegten Verkaufspreis sind nicht möglich.
4.1 Mit der Abgabe der Ware, erklären sich die Lieferantinnen/Lieferanten einverstanden, im Verlauf
der Auftragsdauer, dass eine Preisreduzierung vom ursprünglichen Verkaufspreis erfolgen
darf.
5. Die Dauer eines regulären Auftrags beträgt drei Monate. Sie kann aber nach Absprache
verlängert oder verkürzt werden (Bsp. Saisonende). Die Lieferantinnen/Lieferanten erhalten bei
Warenannahme eine Annahmequittung, auf welcher die Anzahl der angenommenen Artikel sowie
der Abholtermin festgehalten werden.
6. Nicht verkaufte Teile, welche an die Lieferantinnen/Lieferanten retourniert werden sollen, sind
spätens in der Woche nach Ablauf der Ablaufsperiode abzuholen.
Die Einhaltung des Abholtermins ist Sache der Lieferantinnen/Lieferanten.
7. Die Lieferantinnen/Lieferanten erhalten 40% des erzielten Netto-Verkaufspreises als
Verkaufskommission in bar ausbezahlt.
8. Die Lieferantinnen/Lieferanten werden über Verkäufe nicht automatisch informiert.
9. Die Kommissionsware wird von Second Fashion-Shop mit entsprechender Sorgfalt behandelt
Der Second Fashion-Shop übernimmt aber keine Haftung!
10. Ein Umtausch von gekauften Artikeln ist nicht möglich!
Stand Oktober 2018